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Wissenswertes 7/2012

03. Juli, liebe Leser, liebe Wutbürger,

wieder einmal war lange von mir nichts zu hören.

Es hängt damit zusammen, daß sich das täglich zu Kommentierende nicht mehr fassen lässt, d.h., ich könnte meine berufliche Tätigkeit an den Nagel hängen, um pausenlos auf das `dreinzuschlagen, was uns Bürgern tagtäglich und auf`s Neue zugemutet wird.

Ich denke, daß sich allerorten genügend Arbeiten/Schriftsätze/Kommentare zum Thema EU und deren dramatischen Folgen finden.
Ich möchte mich deshalb heute nur kurz einem Thema zuwenden, welches ebenfalls bezeichnend für das Vorhaben und Tun unserer derzeitigen Regierung ist, nämlich das angsterweckende, beklemmende Züchten von systemrelevanten Einheitsmenschen:

Ich hatte über einen längeren Zeitraum die Gelegenheit, dies privat und beruflich bedingt, das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen zu erleben, dies bis heute.
Was ich hier feststellen musste, ist das Grauen schlechthin, denn es ist zweifelsfrei eine Marschrichtung zu erkennen, welche einer Zuchtverordnung gleichkommt.

Entspricht heute ein Menschenkind in seinen Verhaltensweisen, seiner Art zu sprechen, seiner Art zu kommunizieren, sogar seiner Art einen Stift zu führen, seiner Art zu Denken, etc den offensichtlich vorgegebenen Normen nicht, werden aufgrund staatlicher und dann meistens ärztlicher Eingebung "Maßnahmen getroffen", die da heißen "Ergotherapie, Logopädie", Jugendämter marschieren vor, und zwar genau nur dort, wo es keinen Bedarf gibt, Drogen wie Ritalin o.ä. finden immer häufiger ihren Einsatz, Pharma dankt.

Wo bleibt der unausgesprochene Schmerz der Kinder, der Jugendlichen, die immer häufiger vor Augen geführt bekommen, daß "etwas mit ihnen nicht stimmt"?

Hier soll offensichtlich nur noch jede Art von Individualität systemrelevant ausgemerzt und gekillt werden, wir brauchen zukünftig nur noch blindes und willfähriges Volk, welches dem stetig voranstrebenden Plan der Regierungen nach vollkommen uneingeschränkter Macht um keinen Preis im Wege steht.
Ein solcher Dressurakt kann nicht früh genug beginnen, die Zeit wird knapp!

Ansonsten schließe ich mich den Worten eines Journalisten an, der im "Presseklub" die Vorgehensweise von Frau Merkel zum Thema Deutschland/EU schlicht als " gelinde gesagt `verwegen` beurteilte.
Hört man sich die Einschätzung von Prof. Sinn an, dann sind wir noch einen Schritt weiter und die Linken "arbeiten" nun auch am § 146 GG, und zwar an dessen wörtlicher Umsetzung, wenn ich das richtig sehe.

Wann kommt der Generalbundesanwalt ins Boot?!
Wahrscheinlich erst dann, wenn auch auf der politischen Bühne endlich lauthals vom Begriff des Hochverrats die Rede ist, bisher sind nur leise und verbrämte Töne zu hören, dennoch, wie ich schon sagte, es kommt offensichtlich etwas sehr Häßliches auf uns zu!

Mein Aktientip: Holzverarbeitende Industrie, speziell die Sparte für Kanthölzer und Balken..., und:
Gründen Sie Ihre eigene Bad-Bank, HRE macht`s vor und die Milliarden sprudeln auch zu Ihnen...??

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8. Juli 2012, liebe Leser, liebe Wutbürger,

nach meinen bisherigen Informationen müsste der Aktenberg bei Staatsanwaltschaften bzgl. Strafanzeigen gegen Merkel und Konsorten mittlerweile beträchtliche Ausmaße erreicht haben, offensichtlich liegt kein Grund für den Generalbundesanwalt vor, sich dieses Berges zu bemächtigen.

Recht auf Widerstand ist Makulatur, also grundsätzlich gegenstandslos und das Volk bezieht weiterhin Prügel mit einer sich immer weiter ausweitenden Präzision, intern und zunehmend Brüssel-gesteuert.

Bleiben wir aber zunächst allein in Deutschland, so befinden wir uns nun nahe Harmagedon:
Das Land, die amtierende Regierung hat längst den Offenbarungseid abgelegt, denn wie muß es um ein Land/seine Städte und Kommunen bestellt sein, wenn es nötig wird,

- Hehlerware zu Geld zu machen (Steuer-CDs)

- Leichenfledderei und Diebstahl gegen Bares zu betreiben (Zahngold aus Krematorien)

- der Zuhälterei nachzugehen (Abgreifen der Städte am   Verdienst von Prostituierten, vergl. hierzu § 181a StGB ),

- Verkauf von staatlich erzwungen erhobenen, persönlichen Daten zu Kommerzzwecken. Hierbei steht allerdings, so konnte ich erfahren, die Weitergabe dieser Daten vorrangig im Interesse von Inkasso-Unternehmen, es soll also offensichtlich das Auspressen und Ausbluten der Menschen ebenso vorrangig bedient werden können, klar, es gibt für notleidende Banken viel zu holen...

Es wird abgegriffen und abgezockt, wo es nur geht, mittlerweile mit klar definiert reinrassigen Straftaten, die jedem Bürger sofort das Genick brechen würden.

Ich habe inzwischen innerhalb eines Jahres das zweite Paar Querlenker in mein Auto einbauen müssen, die herkömmliche Technik von vor zehn Jahren ist den Schlaglochpisten, die sich unsere "Straßen" nennen, nicht mehr gewachsen.

Bei hochsensiblen Verfolgungsbehörden 'verschwinden' Akten, z.T. mit brisantem Inhalt, wie es heißt. Höchstrangige 'Verfassungsschützer' werfen das Handtuch. NSU vorne und hinten. Vielleicht ging aus diesen Aktenteilen hervor, daß die ganze Farce 'NSU' genausoviel Wahrheit an sich hatte wie etwa 9/11? Es soll noch Beamte geben, die soetwas nicht mehr mittragen, möge deren Anzahl steigen, denn inzwischen ist so gut wie alles 9/11.

Und jetzt der Hammer: Merkel ist die 'beliebteste' Politikerin weit und breit. Also brennt die Lunte lichterloh!
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10. Juli 2012 - Liebe Leser, liebe Wutbürger!

Ich meine, heute ist ein sehr denkwürdiger Tag. Ich hatte leider nicht die Zeit, mir die mündliche Verhandlung in Karlsruhe anzuhören, aber jetzt wird sich zeigen, ob von unserem Bundesverfassungsgericht die dringend notwendige Rettung vor dem inzwischen grenzenlosen Wahnsinn der Politik zu bekommen ist.
Es ist ein Skandal ohnegleichen, wenn das Volk vor seinen eigenen 'Vertretern' in Schutz genommen werden muß, die inzwischen offensichtlich und unübersehbar nichts anderes treiben, als den vollkommenen Ruin ihrer Schutzbefohlenen herbeizuführen.
Merke: ..."Schaden vom Volk abzuwenden und seinen Nutzen zu mehren"...! Welch ein Hohn! Was für eine Demokratie hier herrscht, wird man jetzt zusehends merke(l)n, wenn sogar die höchsten Richter angegangen werden wegen angeblich mangelnder Sachkenntnis usw.! Das müssen die sich ausgerechnet sagen lassen von Leuten, die einen Gesetzesschrott nach dem anderen in Minimalbesetzung produzieren, und sich regelmäßig von Karlsruhe abwatschen lassen müssen, weil sie weder wissen, was in ihren Vorlagen steht noch was hier als Verfassung gilt.
Der Senat müßte jetzt in strengste Klausur gehen, und abgeschirmt von allen Manipulierungsversuchen seine Entscheidung finden, die nicht 'vernünftig' ausfallen muß, sondern sich strikt an Verfassungsrecht und -gesetz zu halten hat!
Wir werden sehen. Jedenfalls will man nicht durch eine schnelle Eilentscheidung kurzfristig negative Zeichen setzen, die die 'Märkte' beunruhigen könnten in Richtung Zusammenbruch jetzt schon. Das soll noch eine Weile hinausgezögert werden, weil womöglich die wohlverdinete Urlaubsfreude unserer unermüdlichen Arbeitsbesorger für Karlsruhe darunter leiden könnte.
Was mich viel mehr interessiert ist die Frage, ob bei einem Verdikt aus Karlsruhe sich danach endlich einmal die Damen und Herren Generalbundes- und -staatsanwälte für den Verfassungshochverrat interessieren werden, der damit amtlich bestätigt wäre? Anzeigen hat es genug gegeben z.B. wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges durch U-Boot-Lieferungen an Israel, oder wegen Verfassungshochverrats durch Auslieferung Deutschlands an nicht gewählte und unkontrollierte Dunkelmächte usw. usf.
Ich kann nur immer wieder sagen: 'What once were vices, are now habits, was einst Verbrechen waren, sind jetzt Gewohnheiten". Ich setze meine ganze Hoffnung auf Karlsruhe. Wird diese enttäuscht, dann sind wir fertig.

Meinem Finanzamt habe ich heute klipp und klar gesagt, daß ich keine weiteren Zahlungen auf meine Einkommensteuer leisten werde, bis Karlsruhe gesprochen hat.
Inzwischen weigere ich mich, Verfassungshochverräter zu finanzieren, die mich in die Sklaverei verkaufen wollen, und denen nur noch der letzte Millimeter fehlt, bis der Rubikon unwiderruflich überschritten ist. Dies unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 20 IV GG, dem Widerstandsrecht für solche Fälle.

Aber mal was ganz anderes: Der Herr Papst (bei uns kurz B16) fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, weil die Satire-Zeitschrift 'Titanic' angeblich die 'undichte Stelle' im Vatikan entdeckt haben will. Eine einstweilige Verfügung soll die `undichte` Stelle abdichten. Man will also die Gerichte bemühen.  Ein Leckerbissen für uns Juristen!
Der örtliche Gerichtsstand ist ja nicht so schwer, denn er ist überall, wo die Titanic ihre `Aufklärungen` unternimmt, also theoretisch überall, allerdings nicht in der fernen Milchstraße, was auch denkbar wäre, immerhin handelt es sich bei dem Kläger ja um den Stellvertreter göttlicher Macht!??
Viele empfinden allein diese Bewertung als Blasphemie vom feinsten!

 Jetzt kommt aber die sachliche Zuständigkeit, und die richtet sich nach dem Streitwert. Es stellt sich also die Frage, wie hoch das Persönlichkeitsrecht des Stellvertreter Gottes auf Erden anzusetzen ist.
Würde nicht jeder Richter ebenfalls Blasphemie begehen, der etwa mangels greifbarer Anhaltspunkte den "Auffangwert" zugrunde legt, und damit zu einem Wert von 5000 € kommt? Der Aufschrei wäre wohl unüberhörbar und in etwa aus anderer Richtung gleich groß, wenn der Richter zu dem bereits exklusiv  anderweit konnotierten höchst sensiblen Wert von 6 Millionen greifen würde. Also 50 Trilliarden, oder doch lieber 30 Silberlinge, das würde doch nahe liegen?
Allerdings stellt sich hier die Frage nach dem Umrechnungswert, evtl. nach biblischem Ausmaß? Probleme über Probleme...

Gelobt sei jedenfalls der Kollege, der aus einem Wert abrechnen darf, für dessen Gebührenberechnung er den Zentralcomputer von CERN eine Weile ausleihen müßte, da es weltweit keine passenden Gebührentabellen geben wird. Sicherlich wird er damit bis an sein Lebensende beschäftigt sein, das Finanzamt ist da mit seinen vorläufigen Schätzungen auf USt- und ESt-Vorauszahlungen mit Sicherheit schneller.

Oder wird der Kläger etwa Prozeßkostenhilfe beantragen müssen, weil er ja schließlich kein eigenes Einkommen hat, immerhin zur Keuschheit und Armut verpflichtet?
Er ist zwar Vertreter, aber nicht beim Herrn angestellt ( der weiß davon gar nichts, da bin ich mir sicher ), auch nicht auf 400-Euro-Basis oder als selbständiger Handelsvertreter. Er vertritt wohl unübersehbar ehrenamtlich gegen bloße Auslagenerstattung.
Aber wie sieht es aus mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Land- und Forstwirtschaft, Kindergeld, Wohngeld? Andere Einnahmen, auch einmalige oder unregelmäßige? Hat er etwa ein Giro- oder Sparkonto oder gar ein Depot? Was ist mit Bausparverträgen? Ist der Vatikan überhaupt abbezahlt, oder kommt demnächst etwa der Vollstrecker aus Texas, der die Hypotheken aufgekauft hat? Bleiben nur noch Angaben über Sonstige Vermögenswerte, Lebensversicherung, Wertpapiere, Bargeld, Wertgegenstände, Forderungen, Außenstände...

Sie sagen, das gibt es nicht? Dann schauen Sie mal in die Formulare rein, die jeder akribisch auszufüllen hat, der auch nur an PKH denkt!

Gar nicht so einfach für einen Papst. Welche Abzüge hat er denn? Sozialversicherungsbeiträge? Sonstige Versicherung, vielleicht die Haftpflicht für das Papamobil, Schadensfreiheitrabatt, Vollkasko? Was ist mit Werbungskosten und Betriebsausgaben? Hier wird es dann sicherlich kein Halten geben, und jeder Richter, der diese betriebsbedingten Aufwendungen liest, wird unter Tränen PKH ohne Raten bewilligen, ganz klar. Wenn dann noch Angaben zu den christlich-bescheidenen Wohnverhältnissen, Hypothekenraten, Heizkosten, sonstigen Zahlungsverpflichtungen und auch noch Besondere Belastungen kommen (bei uns z.B. Merkel als Kanzlerin ertragen zu müssen), dann ist der Vorsitzende kurz vor dem Selbstmord, denn bis dieser Antrag geprüft ist, gibt es keinen B16 und keinen Richter mehr, der sich mit dieser Entscheidung herumplagen müßte.

Also machen wir kurzen Prozeß und zahlen die Vorschüsse aus eigener Tasche, Merkel hat sicher einen passenden Rettungsschirm ( in diesem Fall wäre allerdings ein Rettungszelt vonnöten ), zuhause, denn sie ist ja schließlich Vorsitzende der größten C-Partei, bekannt für ihre großzügigen Geschenke an transzendentale Kreise....

Auf jeden Fall erfahren wir (vielleicht auch nicht) etwas zum Thema: "Gott und das Gerichtskostengesetz unter besonderer Berücksichtigung der Streitwertfindung", was die Welt sicher weiterbringen wird (oder den einen oder anderen Doktoranden).
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25. Juli 2012 - Liebe Leser, liebe Wutbürger! Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müßte dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich 'das Tor' geschossen? Warum?

Ganz einfach: Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie "der verfassungsmäßige Gesetzgeber" am Werk war. Was folgt daraus?

Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, daß eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist! Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen! Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen. Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, daß wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.

Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne daß sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:

Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen "Gesetzgeber" erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?

Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?

Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!

Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden. Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.

Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.

Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!
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Wenn man jetzt die Nachrichten verfolgt, wird so getan, als ob es sich um einen kleinen Betriebsunfall oder eine Beule am Heck handelt, aber sonst alles in Ordnung ist. Vor allem kommt jetzt ans Licht, wie insbesondere die CDU dafür gesorgt hat, sich unliebsame Konkurrenten vom Leibe zu halten, um stets `sauber` als angebliche Mehrheitspartei dazustehen.

Aber Achtung! Jetzt wird versucht, die Entscheidung zu relativieren und deren fundamentale Feststellung zu umgehen. Es kann keine Rede davon sein, daß Merkel sich jetzt mal eben mit der Opposition abstimmt und schnell noch ein neues Wahlgesetz auf den Weg bringt, damit ihre zusammengelogene Beliebtheit und der nächste Wahlsieg nicht gefährdet werden.

Fakt ist: Kein Abgeordnetenhansel hat ab heute mehr etwas im Bundestag verloren, geschweige denn zu besprechen oder zu mauscheln. Merkel ist ab sofort keine Kanzlerin mehr, sondern eine x-beliebige Privatperson, gleiches gilt für Minister, Abgeordnete und ähnliche Figuren in `Amt und Würden`.

Das muß ganz klar erkannt und herausgestellt werden. Jeder, der sich jetzt noch ein Amt anmaßt und mit dem Ausverkauf Deutschlands fortfährt, ist festzusetzen bis zur späteren Verhandlung vor einem vom Volk legitimierten Gericht.
Wer jetzt im Trüben fischt und sich jetzt den Staat unter den Nagel reißt, ist...., naja, jedenfalls nicht berechtigt, als Vertreter des Volkes aufzutreten und / oder irgendwelche internationale Unterwerfungserklärungen abzugeben oder überhaupt irgendetwas zu veranstalten. Wo bleiben die Bundesanwälte?

Wenn wir jemals eine Widerstandssituation nach Art. 20 IV GG hatten, dann jetzt! Schluß mit GEZ, Schluß mit Steuern, vor allem: Schluß mit Merkel und ihrem 'Kabinett', und gleichzeitig ist der Weg zu bereiten, den Art. 146 GG umzusetzen und zwar in seiner ursprünglichen Form!

Es lebe die wahre und echte Demokratie, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!
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26. Juli 2012 Liebe Leser, liebe Wutbürger! Die Reaktionen auf meinen Denkanstoß waren erwartungsgemäß lebhaft. Es wurde u.a. darum gebeten, einmal Musterformulierungen an die Hand zu geben. Dem will ich gern entsprechen und füge hier die Passagen aus meiner heutigen Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht wegen Zwangsverkammerung nach der Handwerksordnung bei. Der Fall bezieht sich auf Bayern und kann nicht in allen Punkten verallgemeinert werden. Hier der Auszug:

(....)

2. Im übrigen ist der Kläger der Auffassung, daß seine Zwangsverkammerung gegen Art. 179 der Verfassung des Freistaates Bayern verstößt. Dort ist ausdrücklich festgeschrieben, daß u.a. die Beklagte keine öffentliche Behörde ist und keine staatlichen Machtbefugnisse ausüben darf.

Der Kläger verkennt nicht, daß es sich bei der zugrundeliegenden Handwerksordnung um ein Bundesgesetz handelt, das im Wege der Auftragsverwaltung vom Land Bayern vollzogen wird.

Es stellt sich somit die Frage, ob ein Bundesgesetz vollzogen werden darf, das zu zwingenden Regelungen der Landesverfassung im Widerspruch steht. Der Kläger ist der Auffassung, daß dies nicht zulässig ist.

3. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.7.2012 zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts ist davon auszugehen, daß die Handwerksordnung als Bundesgesetz unter einem verfassungswidrigen Wahlgesetz zustandegekommen ist und damit von einem illegitimen Gesetzgeber stammt. Dies gilt in jedem Fall für die Änderungen vom 24.9.1998 und 20.12.2011.

Da der Gesetzgeber in diesen Fällen nicht vorschriftsmäßig besetzt war, kann unter diesen Umständen nach Auffassung des Klägers auch keine legitime Handwerksordnung geschaffen worden sein. Der Kläger steht auf dem Standpunkt, daß insoweit Nichtigkeit vorliegt.

Die Tragweite der neuesten Karlsruher Entscheidung ist dermaßen tiefgreifend, daß diese grundlegenden Säulen einer rechtsstaatlichen Gesetzgebung ab sofort in Zweifel zu ziehen sind.

Damit kann aber der Beitragsbescheid der Beklagten sowie die Zwangsmitgliedschaft des Klägers bei der Beklagten keinen Bestand haben.

Der Kläger geht davon aus, daß in diesem Verfahren diese grundlegenden Fragen geklärt werden müssen und können, um ein Maß für die Tragweite der Karlsruher Entscheidung zu bekommen. Die Beantwortung dieser Frage liegt im allgemeinen Interesse, so daß fürsorglich angeregt wird, nach Art. 100 GG zu verfahren.

(....)


Und hier noch eine kurze Abhandlung zur AO77:

(....)

Wie Ihnen bekannt ist, und dies mein Mandant wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, hegt er ganz erhebliche Zweifel an den rechtlichen Grundlagen zu seiner Steuerpflicht nebst Nebenerscheinungen, insbesondere die Legitimität von Außenprüfungen. Im Mittelpunkt der rechtlichen Bedenken steht damit die AO von 1977.

1. Mein Mandant gehört zu dem stetig anwachsenden Teil der aufgeklärten Bevölkerung, der sich aus vielfältigen Quellen über historische und politische Entwicklungen nebst Grundlagen der BRD umfänglich informiert hat. Aus diesen Studien sind die bisherigen Argumente entstanden, die eine legitime Grundlage für eine Steuererhebung nebst den beliebten Zwangsmitteln rundweg bestreiten. Ich gehe davon aus, daß Ihnen diese Argumente restlos bekannt sind, zumal sich die eine oder andere OFD bereits die Mühe gemacht hat, entsprechende Zurückweisungstexte als Muster vorzugeben.

Bezüglich dieser Argumente kann ich mich daher kurz fassen. Die Anwaltschaft wird zunehmend in Anspruch genommen, sich mit diesen Argumenten auseinanderzusetzen und nach eigener Prüfung und Einschätzung vorzutragen. Ich gehe davon aus, daß sich jeder ernsthafte Jurist eingestehen muß, daß viele Punkte nicht wegzudiskutieren sind und daher sehr wohl als Begründung für Einsprüche und Rechtsmittel heranzuziehen sind. Es handelt sich bisher im wesentlichen um folgende Punkte:

a) Aus dem GG folgt keine unmittelbare Steuerpflicht. Diese war nur in der Weimarer Verfassung z.B. in Art. 134 WV enthalten und findet kein Gegenstück im GG. Die Artikel 104a bis 115 enthalten keinerlei Hinweise zur Auferlegung von Steuerpflichten für bestimmte Adressaten, sondern lediglich Regelungen zur konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, Begriffsdefinitionen von Steuern sowie Handhabungsvorschriften.

b) Eine stillschweigende Steuerpflicht entspricht nicht den erforderlichen gesetzgeberischen Anforderungen nach Gegenstand, Adressat, Umfang, Geltungsbereich.

c) Da es sich um gravierende Eingriffsmöglichkeiten handelt, wären die vielfach tangierten und eingeschränkten Grundrechte nach Art. 19 Abs.1 S.2 GG ausdrücklich zu benennen. Eine solche Benennung ist nicht aufzufinden. Folge: Nichtigkeit des gesamten Gesetzes.

d) Aus der AO77 selbst ist nicht zu erkennen, wer steuerpflichtig sein soll. Ein Steuerpflichtiger wird nicht definiert, sondern dessen Existenz vorausgesetzt, ohne daß dafür ein höherrangiges Gesetz benannt wird.

e) Die AO gibt keinen Geltungsbereich an, sondern allenfalls einen sachlichen Anwendungsbereich. Ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich ist indes als nichtig anzusehen.

f) Dieselben Mängel treten auch bei den gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuerarten auf. Auf die Problematik des neuen § 27b UStG wurde bereits ausführlich hingewiesen und gilt als weiteres Beispiel für einen Verstoß gegen das Zitiergebot. Im übrigen hat Prof. Kirchhof bereits ausführlich dargelegt, daß z.B. das EStG wegen absoluter Unverständlichkeit für den Bürger schon aus diesem Grunde nichtig ist. Niemand kann aus diesem Gesetzeswerk seine Rechte und Pflichten erkennen, so daß von gesetzlicher Unbestimmtheit auszugehen ist.

2. Diese Argumente sind überzeugend und halten einer seriösen rechtlichen Prüfung durchaus stand. Aus naheliegenden Gründen tritt die Finanzverwaltung diesen Argumenten regelmäßig entgegen, wobei die jeweils angeführten Gegenargumente leider alles andere als überzeugend sind.

Seit gestern kommt mit der erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts auf Bundesebene ein neues Argument von entscheidender Bedeutung hinzu: Danach ist zwingend davon auszugehen, daß kein einziges Bundesgesetz unter der Geltung des bisherigen Bundeswahlgesetzes in der ursprünglichen Fassung seit dem 7.5.1956 von „dem verfassungsmäßig legitimierten Bundesgesetzgeber“ verabschiedet worden ist. Die AO77 fällt unter diese Kategorie. Ein Gesetz, das nicht von dem ordnungsgemäß dazu berufenen Gesetzgeber stammt, kann folglich kein rechtsstaatliches Gesetz mit dem Anspruch auf Gehorsam sein. Welche weiteren Konsequenzen die Entscheidung noch haben wird, bleibt abzuwarten. Die Wirkungen des ergangenen Urteils gehen jedenfalls durch die gesamte Nachkriegsrechtsordnung und sind auf jeden Fall in allen anhängigen Steuersachen zu berücksichtigen.

Da hier im Falle meines Mandanten von der Unwirksamkeit der AO77 ausgegangen wird, verbietet es sich, auf Rechtsmittel dieser AO zurückzugreifen. Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage ist das Verfahren jedenfalls vollziehungsmäßig auszusetzen, bis ggf. höchstrichterlich entschieden ist, welche konkreten Konsequenzen der Spruch aus Karlsruhe vom 25.7.2012 – 2 BvE 9/11 für das Steuerrecht hat.

Insoweit bestehen begründete ganz erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit jedweder Anordnung auf der Basis der AO77, so daß eine Zäsur stattzufinden hat, bis rechtliche Klarheit herrscht.

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28. Juli 2012 - Liebe Leser, liebe Wutbürger! Ich wollte an dieser Stelle die akute Problematik weiter vertiefen und hatte einen längeren Artikel fertiggestellt. Eine kurze Information bei Google führte dazu, daß alles wieder verschwunden war, schade!

Ich danke für die zahlreichen Mails und bitte um Nachsicht, wenn ich diese nur noch sukzessive beantworten kann. Was die Verwendung meiner Texte anbelangt:

Diese können gern weitergegeben werden, aber bitte unverfälscht und mit Quellenangabe. Farbliche oder graphische Hervorhebungen sind in Ordnung.

Die Schwerpunkte liegen jetzt auf dem weiteren Verhalten in der Politik und was aus der Entscheidung vom 25.7. für die weitere Bearbeitung der täglichen Rechtsfälle folgt. Insoweit sagte ich bereits, daß ganz überwiegend Rechtsgrundlagen zur Anwendung kamen, die inzwischen zweifelhaft geworden sind, so daß ein erhebliches Revisions- und Restitutionspotenzial entstanden sein dürfte. Was mir dabei im einzelnen vorschwebt, werde ich nach und nach hier mitteilen.

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29. Juli 2012 - Liebe Leser, liebe Wutbürger! Ich habe den Eindruck, daß meine Konklusionen auf reges Interesse gestoßen sind und danke für die zahlreichen Anfragen, Beiträge und Mails. Ich werde mich darum kümmern.

In der Presse wird die Karlsruher Entscheidung wie zu erwarten nur als ganz begrenztes Problem des Wahlrechts behandelt, obwohl sich interessante Formulierungen finden wie:

Im Umgang mit den Rechten ihrer Wähler haben in Deutschland die Inhaber der Macht bislang stets ein eindeutiges Verhalten gezeigt: Sie pfiffen drauf. Das Wahlgesetz der bundesdeutschen Demokratie ist seit Jahrzehnten ungerecht, undurchschaubar, verfassungswidrig. (...)

Doch Souveränität manifestierte sich hierzulande zuletzt in der Ignoranz der regierenden Kanzlerin, die vor der letzten Bundestagswahl alle Besorgnisse und Mahnungen aus Karlsruhe kühl konterte: 'Das Wahlrecht ist, wie es ist!'

Nun ist es nicht mehr. Heute früh um zehn Uhr hat das Bundesverfassungsgericht Ernst gemacht. Es hat das verquere, durch eilige Reparaturversuche im vergangenen Jahr nochmals verschlimmbesserte deutsche Wahlgesetz gekippt - gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl. Das ist ein Staatsstreich zum Guten. (...) (Spiegel online)

Ja sind wir denn nur 'ein bißchen' Rechtsstaat, oder muß das durch und durch gelten? Wer ist denn durch dieses manipulative und verfassungswidrige Wahlrecht entstanden? Ein verfassungswidriges Parlament und genauso verfassungswidrige Regierungen! Was ist von denen produziert worden? Verfassungswidrig zustande gekommene Gesetze und Verordnungen! Es kann doch keine Rede davon sein, daß diese Regierung und das gegenwärtige Parlament noch einen Tag länger im Amt bleiben dürfen. Sie sind verfassungswidrig dorthin gekommen und haben keine verfassungsgemäße Daseinsberechtigung. In einem Rechtsstaat kann dies nicht geduldet werden. Wie das Problem gelöst werden kann, war andeutungsweise in der Presse folgendermaßen zu lesen:

Die Karlsruher Richter könnten aus dem Stand heraus ein neues Wahlrecht anordnen und Übergangsregelungen treffen, falls sich die Fraktionen nicht rechtzeitig auf eine Lösung einigen, sagt das Bundesinnenministerium. (stern.de)

Was für Fraktionen bitte schön? Was für ein Innenministerium? Etwa dieselben Leute, die sich aufgrund verfassungswidriger Wahlen im Bundestag oder im Amt befinden? Das darf doch wohl nicht wahr sein! Wie gestern von einem Comedian im Fernsehen endlich einmal zutreffend zu hören war: "Wir haben eine Staatskrise!" Recht hat er! Und wenn Merkel die Sache jetzt einfach aussitzt, dann haben wir noch den Putsch durch die Hintertür dazu.

Der Ausverkauf Deutschlands kann dann unvermindert weitergehen, betrieben von privaten Vertretern ohne jegliche Vertretungsmacht. Das BGB ordnet in § 177 Abs.1 an: 'Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.'

Und in § 179 BGB steht der Sache nach, daß Merkel ihre Rettungsschirme usw. alle selbst bezahlen muß, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert. Interessante Zeiten werden kommen, wenn hier endlich einmal eine korrekte Vertretung des Volkes entsteht, und nicht nur immer eine 'politisch korrekte'. Daß von diesem politischen Ausverkauf auch nur ein einziger Punkt durch das Volk genehmigt werden könnte, erscheint mir ausgeschlossen.

Ich verstehe nicht ganz das Gezeter der Polizeigewerkschaft und anderer Stellen über die geplante Entlassung der Führungsspitze der Bundespolizei. Ja habt ihr Tomaten auf den Augen?  Es reicht doch ein kurzes Statement wie etwa: So, so, Herr Friedrich, Sie haben also vor, uns rauszuschmeißen. Dürfen wir einmal fragen, wer Sie eigentlich sind? Wurde nicht gerade in Karlsruhe entschieden, daß Sie völlig illegal im Amt sind und hier nur den Innenminister mimen, oder haben wir da etwas falsch verstanden? Bringen Sie uns erst einmal bitte den Nachweis, daß Sie der verfassungsmäßige legale Innenminister sind, dann können wir gern weiterreden, schönen Tag noch!

Wie ich bereits sagte, müssen die Rechtsanwender jetzt davon ausgehen, daß in den überwiegenden Rechtsfällen des Alltags Gesetze und Verordnungen zur Anwendung kommen, die illegal zustande gekommen sind. Deren Wirksamkeit ist daher mit Fug und Recht anzuzweifeln. Dasselbe wäre ein ständig falsch besetztes Gericht, das zwar brauchbare Entscheidungen trifft, die aber nie vom 'gesetzlichen Richter' stammen und daher keine Rechtswirkung entfalten.

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Wie ich bereits sagte, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, wie die neue Rechtslage im Wege eines effektiven Widerstands nutzbar gemacht werden kann.

Die Atomindustrie kann sich z.B. fragen, wer hier wie einen 'Atomausstieg' beschlossen haben soll, und wie die Merkelsche 'Energiewende' zustande kam. Sollte sich hierbei auch nur ein Hauch von Verfassungs- oder Rechtswidrigkeit finden lassen, dann werden die nächsten 200 Milliarden aus Merkels Schatulle unter dem Etikett 'Schadensersatz' im Lande bleiben und hoffentlich für neue Arbeitsplätze sorgen, anstatt eine Industrie nach der anderen zu zerschlagen.

Die Gastronomen, die gezielt mit dem Rauchverbot in den Ruin getrieben wurden oder kurz davorstehen, werden sehr sorgfältig mit ihren Verbänden diese Attacke zu prüfen haben. Finden sich entscheidende Bundesanteile, dann s.o.

Wie eben zu hören war, geht es jetzt der Mineralwasser-Industrie an den Kragen durch völlig überzogene Anforderungen an die Reinheit der Mineralwässer. Wer heckt dies wieder aus? Etwa die Volksvertreter ohne Vertretungsmacht als verlängerter Arm von nicht gewählten Diktatoren von außen? Hier zeichnet sich der nächste Überlebenskampf ab, dem sofort begegnet werden muß.

Der Autoindustrie geht es ähnlich durch immer neue Abgasnormen, die unter dem Deckmantel der Gesundheit daherkommen, aber ganz andere Ziele verfolgen. Wer baut eigentlich die besten Autos? Darf das so bleiben? Auf keinen Fall, oder?

Übrigens, apropos Abgase/Umweltbelastung: Während einer Terminsfahrt am 24.07.2012 zeigten sich am Himmel erschreckende Formationen von "Wolkenbildungen", eindeutig verursacht durch Flugzeuge. Der Wetterbericht sprach kurz vorher von einem 'strahlend blauen' Himmel. Ich gehe nun einmal davon aus, daß es sich hierbei nicht um Chemtrails handelte, sondern um ganz "normale" Kondensstreifen. Wenn dem also so ist, dann muss man sich schon fragen, wie solche Schweinereien am Himmel, verursacht durch den ( stetig zunehmenden ) Flugverkehr, mit Umweltschutz, Klimaerwärmung, CO2 - Ausstoß etc. zu vereinbaren sind? Sollte es sich um zivile Flugzeuge handeln, dann sind diese Dreckschleudern sofort vom Himmel zu holen, oder ist jemand anderer Meinung? Aber hier scheinen ganz andere Regeln zu gelten...

Der Bürger am Boden wird unsäglich traktiert mit Auflagen, Verordnungen, Gesetzen, Prüfnormen, Verboten, Plaketten  u.v.a.m., um der angeblichen Klimaerwärmung zu begegnen, die Schweinerei am Himmel scheint niemanden zu beeindrucken, merkwürdig!

Die schriftliche Nachfrage von Anette bei einem Wetterredakteur am 25.07.2012 führte binnen zwei Stunden zu der Antwort, daß es sich hierbei um Wolkenfelder der Sorte Cirrostratus handeln würde, zum Glück um nichts anderes!

Anette hakte umgehend fundiert nach, schilderte konkret die Entstehungsweisen dieser Gebilde und wartet bis heute auf eine Rückmeldung.

Auch hier zeigt sich wieder, daß man an seinem eigenen Verstand zweifeln und seinen eigenen Augen nicht trauen soll. Das ist Verrücktmacherei! Genauso wie gebetsmühlenartig wiederholt wird, wie sehr 'beliebt' angeblich eine Frau Merkel sein soll. Jede Stichprobe im Gespräch mit beliebigen Leuten beweist das Gegenteil.

Lernziel: Ihr sollt eurer eigenen Meinung nicht trauen, wer vom Mainstream abweicht, mit dem stimmt etwas nicht, und dem kann man auch keine sonstige fundierte Meinung zutrauen bzw. zubilligen.

 

Aber weiter zu unserem täglichen Leben nach 7/25:

Man will Ihnen den Führerschein wegnehmen, weil Sie vor drei Monaten in Holland einen Joint geraucht haben? Die FS-Stelle beabsichtigt die Entziehung, wenn Sie nicht auf eigene Kosten eine umfangreiche Begutachtung beibringen usw. Selbstverständlich ist diese 'Absicht' der Verwaltung nicht gesondert anfechtbar, weil ja noch kein Verwaltungsakt ergangen ist, klar. Dies wäre wieder ein Fall, in dem das Verwaltungsgericht sagen müßte, daß die Klage zwar unzulässig, aber zutiefst begründet ist  (ich berichtete schon früher über einen solchen Fall).

Was führt die Verwaltung ins Feld? Natürlich die FeV (Fahrerlaubnisverordnung), also wieder eine Verordnung, die von einem verfassungswidrigen Parlament erlassen wurde, um u.a. das Leben und die Zukunft junger Leute an die Wand zu fahren. Die Verwaltung ist daher darauf hinzuweisen, daß sie mit verfassungswidrigen Gesetzen daherkommt, deren unmittelbare Anwendung nach dem Karlsruher Spruch nicht in Betracht kommt. Alles Weitere bleibt dem Einzelfall überlassen. Ob die Verwaltung es auf eine Feststellungs- oder vorbeugende Unterlassungsklage / -anordnung über Verwaltungsgerichte ankommen lassen wird, bleibt abzuwarten. Sollte sich jedoch herausstellen, daß die Verwaltung rechtswidrig gehandelt hat, dann ist wieder an Schadensersatz als Folgenbeseitigung zu denken. Im Falle von entzogenen Führerscheinen können ganze Existenzen betroffen sein, Gruß an die Brummi-Fahrer!

Weiter: Sie wurden als Sportschütze oder Jäger Opfer des § 5 Waffengesetz und wurden als 'unzuverlässig' eingestuft mit WBK-Entzug und zwangsweiser Waffenveräußerung?
Verehrte Entwafnungsbehörde! Es darf daran erinnert werden, daß sämtliche Novellen des Waffengesetzes seit 1973 nebst allen Verschärfungen von Parlamenten geschaffen wurden, die verfassungswidrig im Amt saßen. Das letzte gültige Waffengesetz stammt von 1938 und kannte weder eine Unzuverlässigkeit noch Verwahrungsvorschriften noch illegalen Waffenbesitz. Wovon gehen Sie also aus? Es besteht der dringende Verdacht, daß sich Ihre Eingriffsgrundlagen aus verfassungswidrigen Vorschriften ergeben, deren Anwendung bis auf weiteres kaum zulässig sein dürfte.

Auf die Verwaltungsgerichte kommt Arbeit zu. Wertvolle Sammlungen wurden vernichtet, unzulässige Hausdurchsuchungen wurden veranstaltet, von denen Betroffene heute noch traumatisiert sind. Schadensersatz und Schmerzensgeld sind zu prüfen, von denkbaren Amtspflichtverletzungen gegen die Handelnden persönlich ganz abgesehen.

Hier mal eine kleine Pause. Sie sehen, es gibt viel zu tun, denn so gut wie jeder einschneidende Übergriff dieses 'Staates' beruht vermutlich auf fehlerhaften Eingriffsgrundlagen. Dazu könnten ganze Gesetzeswerke fallen, wie das SGB (Auszahlung von Rentenversicherungsbeiträgen u.a.) oder die angebliche Modernisierung des BGB mit womöglich fehlerhaften Verjährungsvorschriften usw.

Daß das OWiG mit seinen täglichen millionenfachen Geldbußen vermutlich endgültig ausgedient hat, ist ein Phänomen größten Ausmaßes, das der gründlichsten Prüfung bedarf.

Mit der AO77 würde bei Verfassungswidrigkeit z.B das gesamte Steuerstrafrecht in Not geraten. Von § 15a InsO als Strafvorschrift hatte ich bereits gesprochen.

Denkt man sich 7/25 konsequent zuende, dann ist hier wirklich einiges weggebrochen, und der berechtigte Widerstand nach Art. 20 IV GG hat jetzt erst recht Substanz!
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30. Juli 2012 - Liebe Leser, liebe Wutbürger!

Der Strom der Kommentare und Zuschriften reißt nicht ab, wofür ich natürlich danke. Aber ich bitte um Verständnis dafür, daß ich einfach nicht die Zeit habe, die anstehenden Fragen in Hunderten von Mails und langen Telefonaten zu diskutieren. Was ich für wesentlich halte, werde ich an dieser Stelle in meine Webseite stellen, und wer daraus konkrete Aktionen mit meiner Hilfe starten will, der möge sich bitte melden. Aber für Grundsatzdiskussionen usw. fehlt mir einfach die Zeit, wofür ich um Verständnis bitte.

Können Sie es noch ertragen, wie wieder verdiente gestandene Leute, hier die Spitze der Bundespolizei, von vergänglichen Figuren, die gerade zufällig die faktische Funktion z.B. des Innenministers haben, wie räudige Hunde davongejagt werden? Dies lassen Generäle und Inspekteure mit sich machen von Betrügergestalten wie einem Guttenberg, oder im jetzigen Falle von einem Herrn Friedrich, der spätestens ab 9/25 absolut nichts mehr in seinem Amt zu suchen hat. Herr Seeger, jagen Sie diesen Innenminister aus dem Tempel! Schlagende Argumente haben Sie genug, Ihre Ehre gebietet einen Gegenschlag, der die ganze Nation vor dem Untergang retten kann. Machen Sie mit einem Paukenschlag publik, daß die ganze Merkel-Junta illegal im Amt klebt, und nicht das geringste Recht hat, Ihre Ehre auch nur anzukratzen!

Bei dieser Gelegenheit wäre auch das Euro-Rettungsgegacker schlagartig zuende, denn es gibt hier niemanden, der einen Auftrag oder ein Mandat hätte, Deutschland für den Euro weiter an die Wand zu fahren. Einem Herrn Juncker wird dies alles nicht gefallen, aber es entspricht den Tatsachen und macht schlagartig Schluß mit dem ganzen Spuk der Euro-Chimäre, die hier alle in den Abgrund reißt. Die GdP soll nicht nur zetern, sondern Ihnen einen guten Rechtsbeistand beschaffen, und dann schlagen Sie zurück, dies sind Sie Ihrer Stellung und Ihrer persönlichen Ehre schuldig!

Werden wir nicht immer mehr an die Entwicklungen nach 1933 erinnert? Die Polizei wird gestrafft und mit anderen Diensten zusammengelegt in Richtung Zentralisierung und Erhöhung der Schlagkraft. Gleichschaltung, Straffung der linientreuen Führung und Ausrichtung auf eine illegale Person: der Polizeistaat macht sich prächtig.

Wofür ist denn die Bundespolizei zuständig? Etwa Bewachung der Grenzen, die jetzt alle im Binnenland liegen, also an Bahnhöfen und Flughäfen? War die bisherige Führung vielleicht zu streng bei ihren Bewachungsaufgaben und muß jetzt neu auf andere Ziele gebrieft werden? Welche Herrschaften wollen denn jetzt massenhaft ins Land kommen? Etwa Rumänen und Bulgaren neben dem sonstigen Infiltrationsverkehr? Sollen diese bunten Gestalten etwa nicht so genau unter die Lupe genommen werden? Wie bunt die rumänischen Roma-Lager unter den Brücken und sonstwo aussehen, kann man sich in Norwegen betrachten. Dort wird diskutiert, wie man diese Leute am schnellsten und besten wieder rausschmeißt, wobei aus dem Volk vereinzelt schon bewaffnete Angriffe geführt werden. Aber richtig: Uns fehlen noch die Bettelorgien und Kinderbanden, die bestens geschult auf Diebestour gehen. Die Norweger sind da schon ein paar Schritte weiter und haben schon Eltern ins Gefängnis gesteckt, die ihre Kinder zum Stehlen schicken, und zwar unter dem Gesichtspunkt des Menschenhandels. Aber hier kommt sicher niemand auf diese abscheuliche Idee einer Bereicherungsvereitelung und muß seine Polizeikräfte daher entsprechend neu führen lassen. Bravo Herr Friedrich, ich wünsche Ihnen einen spektakulären allerbaldigsten Abgang!