Navigation/Menü: Links auf weitere Seiten dieser Website
Hochschulschriftenstelle
Hochschulschriftenstelle
|
FU-weiter Betriebsurlaub Weihnachten/Neujahr 2012/13
Vom 22. Dezember 2012 bis zum 6. Januar 2013 sind aufgrund des Betriebsurlaubs für die gesamte Freie Universität Berlin alle Bibliotheken geschlossen.
Die Universitätsbibliothek schließt wegen einer Personalveranstaltung am Freitag, den 14. Dezember bereits um 15 Uhr. Wir bitten um Verständnis.
Öffnungszeiten: | Mo-Do 9.00-16.00, Fr 9.00-15.00 Uhr | |||
Ort, Raum | Garystr. 39, Erdgeschoss, Raum 66 14195 Berlin |
|||
Telefon: | (030) 838-542 76 | |||
Telefax: | (030) 838-512 26 | |||
E-Mail: | hsstelle@ub.fu-berlin.de |
Die Hochschulschriftenstelle ist die zentrale Annahmestelle für Dissertationen, die entsprechend den Promotionsordnungen der Freien Universität als Archiv- und Tauschexemplare einzureichen sind.
Doktorand/innen sind verpflichtet, ihre Dissertationen in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 30.10.1997: "Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen").
Der Tausch von Dissertationen zwischen den einzelnen Universitätsbibliotheken dient der Erfüllung dieses Verbreitungsgebots. Die Hochschulschriftenstelle ist demzufolge die Tauschzentrale der Universitätsbibliothek.
Für die Ablieferung der Dissertationen gelten je nach Promotionsordnung
unterschiedliche Vorschriften. Zwar hat der Akademische Senat der Freien
Universität vor einer Reihe von Jahren Grundsätze zu
Promotionsordnungen erlassen, doch blieben Spielräume für die
einzelnen Fachbereiche erhalten. Die Hochschulschriftenstelle hilft den
Promovendinnen und Promovenden dabei, sich mit der jeweils zutreffenden
Regelung vertraut zu machen, damit nicht bei der Ablieferung festgestellt
werden muss, dass die vorgelegte Version den Vorschriften nicht
genügt und daher zu ändern, im schlimmsten Fall neu zu drucken ist.
Grundlage für die Ablieferungsverpflichtung der Doktorandin / des Doktoranden an die zentrale Bibliothek der Freien Universität ist die für sie/ihn maßgebliche Promotionsordnung in der zur Zeit des Beginns ihres/seines Promotionsverfahrens geltenden Fassung. Abweichungen davon sind, soweit überhaupt zulässig, nur aufgrund eines Beschlusses des Fachbereichsrats möglich.
Entsprechen die Exemplarzahl und die formalen Gestaltungsanforderungen den Vorgaben, bescheinigt die UB der Promovendin / dem Promovenden den ordnungsgemäßen Empfang. Nach Vorlage dieser Empfangsbestätigung wird vom jeweiligen Fachbereich die Promotionsurkunde ausgehändigt.
Hinweise zur formalen Gestaltung einer Dissertation finden Sie unter folgender URL: http://www.ub.fu-berlin.de/bibliothek/hss/hinweise/
Promovenden und Habilitanden der FU Berlin, die ihre Dissertation bzw. Habilitationsschrift digital abgeben wollen, finden Informationen unter: http://www.diss.fu-berlin.de/diss/content/main/autoren/help.xml