Polizeipräsident : Keese klagt gegen Ablehnung seiner Bewerbung

31.10.2011 15:17 Uhr
Der Leiter der Polizeidirektion 1 in Berlin, Klaus Keese. Keese, der bei der Bewerbung um das Amt des Berliner Polizeipräsidenten unterlegen war, gibt nicht auf und zieht erneut vor Gericht. Foto: dpa
Der Leiter der Polizeidirektion 1 in Berlin, Klaus Keese. Keese, der bei der Bewerbung um das Amt des Berliner Polizeipräsidenten unterlegen war, gibt nicht auf und zieht erneut... - Foto: dpa

UpdateDie SPD will Udo Hansen als Polizeipräsident, doch nun klagt der unterlegene Klaus Keese erneut. Das Thema belastet die rot-schwarzen Koalitionsgespräche - denn Frank Henkel hält die Entscheidung für falsch.

Die Ernennung eines neuen Polizeipräsidenten verzögert sich weiter – und belastet die Gespräche über die Bildung einer SPD-CDU-Koalition. Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass der unterlegene Bewerber Klaus Keese erneut Klage eingereicht habe. Zugleich hat Keese per Eilantrag gefordert, der Innenverwaltung die Amtseinführung des ausgewählten Kandidaten zu untersagen. Anwalt Klaus Herrmann wollte nicht sagen, mit welcher Begründung Keese seine Ablehnung angreift. Der Senat hatte vor zwei Wochen gegen die Stimmen der Linkspartei entschieden, dass der Ex-Präsident des Bundesgrenzschutzpräsidiums Ost, Udo Hansen, neuer Polizeichef werden soll.

Der Richter werde so schnell wie möglich entscheiden, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Michael Dolle. Er lehnte aber zugleich mit Hinweis auf die notwendigen Fristsetzungen jede Festlegung auf einen Termin der Entscheidung ab. Neben der Innenverwaltung müsse auch der Kandidat Udo Hansen erst schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) teilte mit, man werde nun auf eine Amtseinführung Hansens verzichten: „Wir können und werden jetzt nicht ernennen.“ Der Sprecher des Verwaltungsgerichts verwies auf Präzedenzfälle des Bundesverfassungsgerichts, das vorzeitige Ernennungen vor gerichtlicher Klärung als unwirksam aufgehoben habe.

Nach der Entscheidung des Senats für Hansen hatten Klaus Keese, Chef der Polizeidirektion 1, und die weiteren vier unterlegenen Kandidaten eine Frist bis Mittwoch für eine Klage. Bislang hatte es intern bei der Innenverwaltung geheißen, dem neuen Polizeipräsidenten Udo Hansen solle in der kommenden Woche die Ernennungsurkunde überreicht werden – während der laufenden Koalitionsgespräche zwischen SPD und CDU. Nun ist fraglich, ob es noch vor der angekündigten Wahl des neuen Senats am 24. November eine Gerichtsentscheidung geben wird.

Ehrhart Körting, der sich gegen alle Widerstände auf Udo Hansen festgelegt hatte, wird dem neuen Senat nicht mehr angehören. Es wird damit gerechnet, dass CDU-Landeschef Frank Henkel das Amt übernehmen wird. Die Ernennung Hansens sei eine Entscheidung, „die wir für falsch halten“ , hatte Henkel mehrfach betont und hinzugefügt: „Hansen wäre ein Polizeipräsident auf Bewährung“. Mehr wollte Frank Henkel mit Rücksicht auf ein „schwebendes Verfahren“ nicht sagen. Aus Verhandlungskreisen hieß es bislang, die CDU habe signalisiert, man werde Hansen akzeptieren.

Hansen ist SPD-Mitglied, der Bewerber Klaus Keese gilt als CDU-nah. Das Verwaltungsgericht hatte schon im Juli einer Klage Keeses stattgegeben und gerügt, dass keine Eignungsgespräche geführt worden seien. Bei den nachgeholten Auswahlgesprächen wurde erneut für Hansen entschieden. Hansen schied 2008 nach einem Streit mit dem CDU-geführten Bundesinnenministerium als dienstunfähig aus dem Amt. Besonders seine nachfolgende Tätigkeit als Sicherheitsberater in Saudi-Arabien wird ihm von Grünen und Linken angelastet. Für seine künftige Aufgabe ist er inzwischen tauglich geschrieben – allerdings nur für Verwaltungstätigkeiten.

In der Polizei zeigte man sich gestern überrascht. Die erneute zeitliche Verzögerung, die diese Klage mit sich bringe, sei für die Behörde nicht gut, sagte ein hochrangiger Polizeibeamter. „Je länger sich das Ganze hinzieht, desto schwieriger wird es für alle Beteiligten.“

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Ausgerechnet die allerhässlichsten und nichtssagendsten Bauten der DDR werden jetzt unter Denkmalschutz gestellt. Damit soll wohl noch einmal so richtig die Öde der DDR als Abschreckung erhalten werden?! Nachdem man Palast der Republik und Ahornblatt nicht für erhaltenswert gehalten und schnell entsorgt hat, können diese grauenhaften Platten nun auch weg.
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