250 Jahre Volksschule in Preußen : Lesen, Schreiben und Beten

12.08.2013 11:39 Uhrvon
Ein Lehrer und seine Schüler in einem Kupferstich von 1835. Foto: picture-alliance / akg-images
Erste Schritte. Drei Stunden am Vor- und am Nachmittag sollen Schüler lernen. Das sah das „Generallandschullreglement“ von 1763 vor. Es verhalf der allgemeinen Schulpflicht in... - Foto: picture-alliance / akg-images

Um 1763 ist das Schulwesen in Preußen in einem katastrophalen Zustand. Mit dem vor 250 Jahren eingeführten Generallandschulreglement wollte Friedrich II. das ändern. Doch bis sich die allgemeine Schulpflicht durchsetzte, war es ein langer Weg.

Johann Julius Hecker ist Bildungsmanager der ersten Stunde. Der Theologe und Pädagoge wirkt im 18. Jahrhundert als Pastor an der Berliner Dreifaltigkeitskirche. Er gründet nicht nur die erste praxisorientierte Realschule der Stadt, sondern auch ein Seminar zur Lehrerausbildung. Dort unterweist er angehende Dorfschullehrer unter anderem in der Kunst des Seidenbaus. Womöglich ist das das Zünglein an der Waage, mit der sich der Pietist die Gunst Friedrichs II. erwirbt – die Seidenzucht ist eines der vielen Projekte des Königs. Durch die landesweite Kultivierung von Seidenraupen will er Preußen unabhängig machen von Seidenimporten.

Da kommt ihm Hecker mit seinem Schulgarten gerade recht.

Friedrich macht dessen Institut zum staatlichen Küster- und Schulmeisterseminar und ihn selbst zum wichtigsten Berater für Volksbildung. Eine für beide nutzbringende Verbindung – mit Folgen für Preußen, die bis heute nachwirken. Als am 12. August 1763 das maßgeblich von Hecker verfasste Generallandschulreglement in Kraft tritt, gilt damit die erste für ganz Preußen gültige Schulordnung.

Das Generallandschulreglement befördert die Entwicklung der Volksschule und verhilft schließlich der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland zum Durchbruch. Wolfgang Neugebauer, Professor für die Geschichte Preußens an der Humboldt-Universität, nennt es das „wohl wichtigste Schulreglement des 18. Jahrhunderts“. Darin heißt es: „Zuvörderst wollen Wir, dass alle Unsere Untertanen (...) ihre eigenen sowohl als ihrer Pflege anvertrauten Kinder, Knaben oder Mädchen (…) in die Schule schicken, (...) bis sie nicht nur das Nötigste vom Christentum gefasst haben und fertig lesen und schreiben, sondern auch von demjenigen Rede und Antwort geben können, was ihnen nach den von Unsern Konsistorien verordneten und approbierten Lehrbüchern beigebracht werden soll.“

Lehrer sollten Seide anbauen - als Nebenerwerb

Die Schulpflicht wird auf acht Jahre festgelegt, das Schulgeld auf sechs Pfennige, ein Lehrplan wird aufgestellt. Die Schüler sollen Lesen und Schreiben lernen, beten und Kirchenlieder singen; der Unterricht soll vor- und nachmittags stattfinden, zu je drei Stunden. Außerdem definiert das Reglement Anforderungen an die Lehrer. Nur diejenigen sollen eine Stelle bekommen, „welche in dem kurmärkischen Küster- und Schulseminario zu Berlin (...) die eingeführte Methode des Schulhaltens gefasst haben“. Der in Heckers Seminar gelehrte Seidenbau ist ausdrücklich erwünscht: Er ist auch für Dorflehrer als Nebenerwerb vorgesehen.

Viele Bestimmungen sind laut Neugebauer nicht neu. Manches folgt früheren regionalen Gesetzen, anderes ist bereits gängige Praxis. Doch nun gibt es erstmals Regeln zur elementaren Schulbildung für ganz Preußen. Bis dato ist die Volksbildung in Preußen Stückwerk, und zwar häufig schlechtes. Die allgemeine Schulpflicht, 1717 von Friedrich Wilhelm I. für das fünfte bis zum zwölften Lebensjahr befohlen, gilt nur für die königlichen Domänen – und „nur dort, wo Schulen sind“. Vor allem auf dem Land wird die Schulpflicht meist ignoriert. Statt zu lernen, müssen die Kinder auf dem Feld mitarbeiten. Wenn überhaupt, gibt es sonntags nach dem Gottesdienst Unterricht oder im Winter.

Der Fachkräftemangel ist ein Grund für die Reform

Auch den Dorfschullehrern geht es schlecht. Das Schulgeld wird meist in Naturalien bezahlt und reicht nicht zum Leben. Häufig ist der Lehrer auch Küster der Dorfkirche. Überhaupt sind die Schulen fest in der Hand der Kirchen, denn die Schulaufsicht liegt beim Pfarrer. Erst im 1794 verabschiedeten Allgemeinen Landrecht heißt es: „Die Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staates.“

Wo Schule nur eine sporadische Angelegenheit ist, resultiert Fachkräftemangel – durchaus keine Erfindung unserer Zeit. Handel und Manufakturen erleben im 18. Jahrhundert einen Aufschwung, dafür werden Arbeitskräfte gebraucht. Friedrich II. macht die Volksbildung zur Chefsache. Anfang 1763, die Friedensverhandlungen zur Beendigung des Siebenjährigen Krieges laufen, teilt er seinem Etatminister mit: Nach dem Friedensschluss wolle er sich um die „Verbesserung derer vorhin und bisher so gar sehr schlecht bestelleten Schulen auf dem Lande“ kümmern. Am 1. April gibt der König den Befehl, „ein ordentliches Reglement“ zu verfassen.

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